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Die Internetwirtschaft wird vom Staat zusätzlich mit 332 Millionen Euro belastet.
Die fast neun Monate nach einer Experten-Anhörung gestern erzielte
Einigung im Rechtsausschuss des Bundestages über ein Gesetz zur
Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen
für die Inanspruchnahme im Rahmen der Strafverfolgung ist nach Ansicht
des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. mehr als
unbefriedigend.
Im Ergebnis wurde von den Ratschlägen der
Experten nichts umgesetzt, sondern der Regierungsentwurf unverändert
belassen. Dazu Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco:
„Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden
Wirtschaftskrise wird die
Internetwirtschaft mit Kosten von
332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur
Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet – eine rein
staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine
Entschädigung geben soll. Und das, obwohl es wegen der zahlreichen
Verfassungsbeschwerden ungewiss ist, ob die Vorratsdatenspeicherung
überhaupt Bestand hat.“
Vorgesehen ist eine
pauschalenbasierte Entschädigungsregelung, die ausschließlich für
Abfragen der Behörden greift. eco kritisiert diese als unzureichend:
Weder deckt die Höhe der vorgesehenen Pauschalen für Anfragen von
Strafverfolgungsbehörden die den Unternehmen tatsächlich entstehenden
Personalkosten, noch ist das Problem berücksichtigt, dass viele
Unternehmen teure Technik vorhalten müssen, obwohl sie nur eine sehr
geringe Zahl oder gar keine Anfragen erhalten. „Im Bereich von
Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen
am Markt tätig.
Bei der Bereitstellung von E-Mail werden etwa zwei Drittel der E-Mail
Dienste von Anbietern angeboten, die bis zu 1000 Kunden haben. Diese
Unternehmen bekommen nur äußerst selten oder nie Anfragen von
Strafverfolgungsbehörden und kämen damit kaum in den Genuss der neuen
Entschädigungsregelung, obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders
darauf angewiesen sind“, so Michael Rotert. In Großbritannien werden
die Kosten durch die Vorratsdatenspeicherung in vollem Umfang
entschädigt. Dort werden auch nur die größten Provider zur
Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.
Siehe weitere Infos: Internetanalysen
etm/rd
eco
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