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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 1. Gültigkeit:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und
Leistungen der entertain MARKET GmbH, im folgenden auch
„entertain Market" genannt, an Kunden, Repräsentanten oder sonstigen
Vertragspartnern, im folgenden „Kunden" genannt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es dazu
eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf. Sie gelten vollinhaltlich,
außer in den Punkten, die aufgrund einer Auftragsbestätigung im Einzelfall
abweichend vereinbart und von entertain Market schriftlich bestätigt wurden.
Sofern nicht ausdrücklich in einzelnen Punkten anerkannt, wird den
Geschäftsbedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich widersprochen und
werden diese nicht anerkannt.
2. Zugesicherte Eigenschaften:
entertain Market garantiert bei gelieferten Produkten und Leistungen nur
genau für die Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung explizit zugesagt
wurden. entertain Market garantiert für keinerlei darüber hinausgehende
Eigenschaften, Qualitäten oder Merkmale oder für die Eignung des Produktes
für eine bestimmte Verwendung, selbst wenn dies aufgrund der Ausführung
vermutet werden könnte.
Im Rahmen der CD, DVD oder Blu-ray Produktion (durch entertain MARKET)
erstellte Produktionsmatrizen, Glasmaster, Druckvorlagen etc. gehen nach erfolgter
Produktion nicht in das Eigentum des Kunden über. Sie dienen
ausschließlich den entertain MARKET "internen" Produktionsprozessen
(Erstauflagen, Nachauflagen). entertain MARKET kann Produktionsmatrizen,
Glasmaster, Druckdaten etc. zwischenlagern, eine Aufbewahrungspflicht
besteht jedoch auch hier nicht.
3. Lizenzen, Rechte, Patente:
Der Kunde garantiert, dass er an den zur Fertigung übergebenen Materialien
oder für die gewünschte (beauftragte) Ausführung alle erforderlichen
(musikalischen, textlichen oder grafischen) Urheber- und Nutzungsrechte
und/oder alle anderen erforderlichen Lizenz- oder Markennutzungsrechte
besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat und muss
dies auf Anforderung in geeigneter Form nachweisen. entertain Market ist
nicht dafür verantwortlich zu prüfen, ob durch Produkt und Ausführung etwaige
Rechte Dritter verletzt werden könnten, und führt derartige Prüfungen auch
nicht durch. Der Kunde haftet zur Gänze für alle aus etwaigen Verletzungen
entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche Dritter und hält entertain
Market daraus in vollem Umfang schad- und klaglos inklusive des Aufwandes
bei entertain Market zur Klärung und Abwendung dieser Ansprüche.
4. Angebote, Auftragsbestätigungen, Liefertermine:
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Basis des Geschäftes ist die
Auftragsbestätigung oder Rechnung von entertain Market. Im Internet (auf den Websites von entertain MARKET -Auszug-) dargestellte Preise können von tatsächlichen Tagespreisen
abweichen und sollten im Rahmen einer Auftragserteilung vorab erfragt, eingeholt und von entertain MARKET bestätigt werden.
Zugesagte Liefertermine sind
Richttermine ab Usingen und abhängig von der zeitgerechten Lieferung
benötigter Unterlagen und Vormaterialien (Lizenznachweis gemäß 3) sowie
dem rechtzeitigen Eingang vereinbarter Vorauszahlungen oder Sicherstellungen seitens
des Kunden oder Dritter. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten
Lieferfrist ist Verzug erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Im übrigen sind Ersatzansprüche aus Lieferverzug, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen bzw. auf den Rechnungswert der nicht oder nicht rechtzeitig
gelieferten Waren beschränkt.
5. Lieferungen:
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen grundsätzlich ab „Usingen"
gegen Vorauskasse. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der
Kunde. Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Eine
Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten
des Kunden. Teillieferungen sind gegen Aufpreis zulässig.
6. Vormaterialien, Belegexemplare, Mengenabweichungen, Schwund:
Für Vormaterialien des Kunden besteht seitens entertain Market keine
Lager- und Rücksendungspflicht. Für die Erstellung empfehlenswerter Sicherheitskopien ist der
Kunde selbst verantwortlich. Jede Haftung und Schadensersatz aus dem
Verlust von Vormaterialien ist ausgeschlossen.
Weiterhin wird es entertain Market vom
Kunden gestattet, unentgeltliche Belegexemplare des fertigen Produktes
einzubehalten. Diese können u.a. zur Endkontrolle oder zur
leistungsorientierten Fremdpräsentation von entertain Market eingesetzt
werden
Im Rahmen der Herstellung von Drucksachen benötigt entertain MARKET finale und kundenseitig geprüfte, zum Druck freigegebene, spezifikationsgerechte Druckdaten. Die einmalige Druckvorbereitung sowie die Bereitstellung diesbezüglicher, digitaler Freigabe-PDF`s ist i.d.R. im Rahmen der Auftragsabwicklung und Rechnungslegung beinhaltet (gilt für Auflagen ab 1000 Stück). Nachträgliche Änderungen oder Korrekturen im Rahmen der Druckvorstufe und vor dem eigentlichen Druckprozess (z.B. durch erneute Zusendung geänderter Druckdaten etc.) werden von entertain MARKET (je Datei) mit mindestens 50 Euro zzgl. Mwst. gesondert in Rechnung gestellt.
7. Tonträger, Drucksachen:
Bei Bild-/Tonträger-Lieferungen ist Über- oder Unterlieferung von 10 % der
Gesamt-Auftragsmenge pro Titel zulässig und muss anerkannt werden. Bei
Drucksachen ist ein Verarbeitungs-Schwund von (maximal) 10 % zu
berücksichtigen und anzuerkennen.
8. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
offenen Haupt- und Nebenforderungen vollständig Eigentum von entertain
Market. Der Kunde ist berechtigt, bis auf Widerruf über die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus einem etwaigen
Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde zur Sicherung an
entertain Market ab. entertain Market nimmt diese Abtretung an. Der Kunde
hat entertain Market von jedem derartigen Weiterverkauf durch gleichzeitige
Übersendung einer Fakturenkopie zu verständigen und diese
Sicherungsabtretung in seinen Büchern ersichtlich zu machen. Auf Verlangen
von entertain Market ist der Kunde zur Verständigung des Drittschuldners
verpflichtet. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht Rücktritt
von Vertrag.
9. Mängelrügen:
Lieferungen sind sofort nach Erhalt auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.
Nichterhalt einer Sendung ist entertain Market spätestens innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Mängel
und Mengenabweichungen müssen dem Verkäufer längstens binnen 8 Tagen
nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe des
Mangels und Verweis auf Lieferschein- oder Rechnungsnummer zur Kenntnis
gebracht werden. Verspätete Mängelrügen können nicht anerkannt werden.
Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung ebenso gemeldet
werden, wobei hierbei eine Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Erhalt der
Ware gilt. Mängelrügen können sich nur auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder Mengenabweichungen beziehen, alle anderen Mängelrügen können nicht anerkannt werden. Bei anerkannten Mängeln bietet entertain Market nach eigener Wahl entweder Rücknahme und Ersatz durch
gleichwertige Ware oder Preisminderung in Form einer Gutschrift an. Der
Kunde ist verpflichtet, falsche oder mangelhafte Ware unmittelbar, spätestens
aber 8 Tage nach Mängelrüge bzw. innerhalb der dafür gesetzlich
vorgesehenen Fristen an entertain Market zu retournieren. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht fristgerecht nach, entfällt die Gewährleistungspflicht
automatisch. Mängelrügen entbinden den Kunden nicht, seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber entertain Market nachzukommen.
Schadensersatzforderungen sind – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn,
nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Ansprüchen Dritter gegen
den Kunden ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von entertain Market
ist beschränkt auf den Auftragswert der mangelhaften Lieferung.
10. Bezahlung und Aufrechnung:
Offene Rechnungen sind unmittelbar nach deren Erhalt, sonst innerhalb eines
vereinbarten Zahlungsziels ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen werden
immer zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf die jeweils älteste Forderung
angerechnet. entertain Market ist berechtigt, gegen die Forderungen des
Vertragspartners mit allen Forderungen aufzurechnen, die entertain Market
oder anderen Unternehmen zustehen oder enstanden sind (hierzu zählt auch eine individuelle Bearbeitungs- oder Handlinggebühr von entertainmarket im Rahmen einer Auftragsstrornierung). Dies gilt auch wenn entertain Market ggf. Gebühren zur
Auftragsabwicklung einbezogen hat. Die Aufrechnung durch den Kunden
gegen Forderungen von entertain Market mit Forderungen des Kunden ist
ausgeschlossen.
11. Folgen des Zahlungsverzuges:
Bei Zahlungsverzug ist entertain Market, unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens, berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p.a., Spesen
pro Mahnung und alle Eintreibungskosten in Rechnung zu stellen. Bei
Zahlungsverzug ist entertain Market berechtigt, alle auch bereits zugesagten
Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Haupt- und
Nebenforderungen zurückzuhalten. Bei oder nach Zahlungsverzug erfolgen
Lieferungen nur mehr gegen Vorauskasse. Auch sonstige mit dem Kunden
vereinbarte Sonderkonditionen werden bei Zahlungsverzug gegenstandslos.
Bei Zahlungsverzug kann entertain Market auch jederzeit seinen
Eigentumsvorbehalt geltend machen und über entertain Market gefertigte
Ware bis zu dem Ausmaß zurückholen und selbst verwerten, bis aus dieser
Verwertung alle offenen Haupt- und Nebenforderungen abgedeckt sind.
12. Euro, Wechselkurse und Zahlungsverzug:
Erfolgt die Verrechnung mit dem Kunden in einer anderen Währung als Euro,
dann steht es entertain Market frei, im Falle des Zahlungsverzuges die
Forderung auf den Wert in Euro zum Wechselkurs des Fälligkeitstages
rückzurechnen. Der Ausgleich der Forderungen erfolgt dann auf der Basis des
Euro Wertes, und Zahlungen auf diese Forderungen werden zum jeweiligen
Tageskurs der Zahlung umgerechnet. Die Einführung des Euro hat keine
Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Kunden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht:
Erfüllungsort ist der nächstgelegene entertain Market Geschäftssitz.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Bad Homburg v.d.H.,
wobei entertain Market aber auch zu einer Klagsführung bei einem
gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden berechtigt ist. Es gilt deutsches Recht
mit Ausnahme des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
Fußnote:
Alle auf entertain MARKET dargestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Entnahme oder Fremdverwendung von Inhalten, im Gesamten, in Teilen oder Auszügen ist strikt untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Änderungen und Irrtum vorbehalten.
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Druckspezifikationen für den DigiPac im DVD-Videoformat |
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Druckspezifikationen für die Pappstecktasche im CD-Format |
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Druckspezifikationen die Pappstecktasche im DVD-Format |
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Druckspezifikationen für das Booklet der DVD-Videobox |
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Druckspezifikationen für ein DVD-Cover der DVD-Videobox |
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Druckspezifikationen für CD- und DVD-Label |
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